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Ausländer können nach dem Grundbuchgesetz problemlos ein Haus in der Türkei besitzen und dann das Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht erlangen.
AlleAls Fertigbauwerke gelten Bauwerke, die keinen Fundamentaushub erfordern und deren Bauteile im Werk hergestellt und vor Ort montiert werden.
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